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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.03.1992 - 5 U 48/91   

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https://dejure.org/1992,4575
OLG Bamberg, 31.03.1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,4575)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.03.1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,4575)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. März 1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,4575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls mit einem Kind; Erhöhte Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers im Verhältnis zu einem 10 1/2-jährigen Kind ; Gebotenheit der Differenzierung der Sorgfaltspflicht nach dem jeweiligen Alter des Kindes; Erforderlichkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7
    Vorbeifahren eines Linienbusses an wartenden Fußgängern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 2a
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem an der Haltestelle auf die Fahrbahn springenden Schüler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 268
  • VersR 1993, 898
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

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  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

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  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

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  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Als Zehnjährige war die Klägerin noch ein Kind im Sinne dieser Vorschrift (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 31. März 1992 - 5 U 48/91 - mit NA-Beschluß des Senats vom 26. Januar 1993 - VI ZR 130/92 - NZV 1993, 268 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 3. Januar 1989 - 7 U 39/88 - mit NA-Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 41/88 - VersR 1990, 985 f.).
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Welche Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB von einem Jugendlichen zu fordern ist, richtet sich danach, was ein normal entwickelter Jugendlicher gleichen Alters hätte vorhersehen können (BGH NJW 1970, 1038 ); so ist bereits ein 8-jähriges Kind in der Regel fähig, seine Verantwortlichkeit beim unvernünftigen Überqueren der Fahrbahn zu erkennen (BGH NZV 1990, 227), erst recht ein 9-jähriges Kind (OLG Düsseldorf VRS 82, 94); die Mithaftung eines 10 1/2jährigen, der an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg, NZV 1993, 268 ).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Mithaftung eines zehneinhalb jährigen Kindes, das an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg NZV 1993, 268 ).
  • LG Hagen, 08.04.2003 - 9 O 18/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Zwar muss - wie hier - bei Kindern im Alter ab 10 Jahren nicht immer mit unbesonnenem Verhalten gerechnet werden, wie dies bei Kleinkindern der Fall ist, jedoch muss sich ein Fahrzeugführer auch bei älteren Kindern dann auf die Möglichkeit verkehrswidrigen Verhaltens einstellen, wenn besondere Umstände auf eine solche Möglichkeit hindeuten, also insbesondere dann, wenn sich das Kind bereits verkehrswidrig verhält oder wenn seine Aufmerksamkeit erkennbar anderweitig in Anspruch genommen ist (vgl. OLG Bamberg, VersR 1993, 898, 899).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.01.1992 - 5 U 48/91   

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OLG Koblenz, 09.01.1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,5205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.01.1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,5205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 5 U 48/91 (https://dejure.org/1992,5205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 176
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